1) Der Vorstand setzt sich zusammen aus:
a) dem/der 1. Vorsitzenden,
b) dem/der 2. Vorsitzenden als dessen /deren Stellvertreter/in
c) dem/der Geschäftsführer/in
d) dem/der Kassenwart/in
e) bis zu vier Beisitzern/Beisitzer/innen
(Mehrere Ämter können in einer Person vereinigt werden.)
1) Der Vorstand führt die Geschäfte ehrenamtlich.
2) Der/die 1. und 2. Vorsitzende, der/die Geschäftsführer/in und der/die
Kassenwart/in bilden den geschäftsführenden Vorstand im Sinne des
Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB). Der Verein wird nach außen von dem 1. oder 2.
Vorsitzenden und einem weiteren Mitglied des geschäftsführenden Vorstandes
vertreten.
3) Die Vorstandsmitglieder werden von der Mitgliederversammlung auf die Dauer
von 3 Jahren gewählt. Sie bleiben bis zur Neuwahl des Vorstandes im Amt.
Die Wiederwahl ist zulässig. Der/die Geschäftsführer/in wird von der Stadt Willich
bestellt. Die Bestellung des/der Geschäftsführers/in bedarf der Bestätigung durch
die Mitgliederversammlung.
Scheidet ein Mitglied des Vorstandes vor Ablauf seiner Amtszeit aus, so ist in der
nächsten Mitgliederversammlung eine Ergänzungswahl vorzunehmen. Der Vorstand
kann mit Stimmenmehrheit bis zu dieser nächsten Mitgliederversammlung ein
kommissarisches Vorstandsmitglied berufen.
Scheidet der/die Geschäftsführer/in aus seinem/ihrem Amt aus, so bestellt die
Stadt Willich unverzüglich einen/eine Nachfolger/in.
4) Die Mitglieder des Vorstands, auch der/die Geschäftsführer/in, können von der
Mitgliederversammlung mit 2/3 Mehrheit der Anwesenden abberufen werden,
allerdings nur, wenn ein wichtiger Grund i.S.d. §27 Abs.II, S.2, BGB vorliegt.
Voraussetzung ist ein an die/den Vorsitzende/n oder seiner/ihrer Stellvertreter/in
gerichteter schriftlicher Antrag mindestens eines Fünftels der Vereinsmitglieder, der
mit der Einladung zur nächsten Mitgliederversammlung, die über den Antrag zu
befinden hat, den Mitgliedern bekannt gegeben wird.
5) Der/die 1. Vorsitzende vertritt den Verein in der Öffentlichkeit, leitet die Vorstandssitzungen
und die Mitgliederversammlungen. Er/sie beruft die Vorstandssitzungen
mindestens 1 Woche vor dem Termin der Veranstaltung unter Mitteilung der
Tagesordnung schriftlich ein. Die Einladung kann auch durch ein anderes
Vorstandsmitglied im Auftrage des/der Vorsitzenden erfolgen.
Der/die 1. Vorsitzende hat der Mitgliederversammlung über die Tätigkeit des Vereins zu berichten.
An dieser Berichterstattung kann er/sie andere Vorstandsmitglieder beteiligen.
Der/die Kassenwart/in verwaltet die Kasse des Vereins und führt ordnungsgemäß
Buch über alle Einnahmen und Ausgaben. Er/sie nimmt Zahlungen für den Verein
gegen seine/ihre alleinige Quittung in Empfang.
Der/die Geschäftsführer/in führt die laufenden Geschäfte des Vereins nach
näherer Regelung des Vorstandes. Er/sie ist zugleich Verbindungsperson zur
Stadt Willich und zu sonstigen Institutionen.
Der/die Geschäftsführer/in fertigt über die Situation des Vorstandes sowie über
die Mitgliederversammlungen jeweils eine Niederschrift an, die von ihm/ihr und
dem/der Vorsitzenden zu unterzeichnen ist. Die Niederschrift ist den
Vorstandsmitgliedern zur Kenntnis zu geben.
Der Vorstand berät und entscheidet über die Tätigkeiten des Vereins sowie über die
Tagesordnung der Mitgliederversammlung.
Er kann zu seinen Sitzungen Dritte einladen.
Der Vorstand trifft seine Entscheidungen mit einfacher Mehrheit. Er ist
beschlussfähig, wenn mehr als die Hälfte der Vorstandsmitglieder anwesend sind.